Wir transportieren PatientInnen zu Kliniken und Arztpraxen und zurück. Solche, aber auch zahlreiche andere medizinisch notwendige Krankenfahrten werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt, wenn der Arzt/die Ärztin eine sogenannte "Verordnung einer Krankenbeförderung" (Transportschein) ausstellt, die Sie im Anschluss zur Genehmigung einreichen. In manchen Fällen ist ein Transportschein zur Kostenübernahme nicht zwingend erforderlich. Unter Umständen müssen Sie auch nur, sofern keine Befreiung vorliegt, eine gesetzliche Zuzahlung zu Ihren Taxikosten leisten. Für PatientInnen mit Schwerbehinderung oder Pflegegraden gelten nochmal andere Regelungen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob im Falle Ihrer Behandlung die Kosten für eine oder mehrere Taxifahrten zur Klinik oder zur Arztraxis übernommen werden, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über deren Bestimmungen.

 

Bei allen Fragen und Unklarheiten stehen auch wir Ihnen immer mit unserer Erfahrung und Fachkenntnis zur Verfügung: Schreiben Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie telefonisch gerne einen Rückruftermin mit Frau Nicole Schmidt, die Sie eingehend zu allen Regelungen zu Krankentransporten beraten kann. Solche Fahrten gehören für uns seit fast 50 Jahren zum täglichen Geschäft; hier können Sie sich voll und ganz auf unsere professionelle Unterstützung verlassen! Beachten Sie aber bitte, dass einige Auskünfte nur Ihre Krankenkasse treffen kann.

 

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